Verfahrenbeistandschaften
Seit 2005 arbeite ich durchgängig als Verfahrensbeistand für verschiedene Gerichte und Oberlandesgerichte im Großraum München und habe in dieser Tätigkeit bereits mehr
als 1500 Verfahren begleitet. Der Verfahrensbeistand (immer wieder auch "Anwalt des Kindes" genannt) wird von den Familienrichtern als unabhängige Fachkraft beauftragt,
Kinder und Jugendliche in familienrechtlichen Verfahren zu vertreten. Die meisten dieser Verfahren haben das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder Fragen der
Kindeswohlgefährdung und des Kinderschutzes zum Gegenstand.
Als Verfahrensbeistand ermittle ich die Wünsche und Interessen des Kindes und bringe diese für das Kind ins familiengerichtliche Verfahren ein. Meine Arbeit hat
dabei das Ziel, möglichst eine an den Wünschen und den tatsächlichen Interessen des Kindes orientierte Entscheidung herbei zu führen. Und weil jede Lösung immer nur
so gut ist, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann, spreche ich immer auch mit den Bezugspersonen, die die Lebenswelt des Kindes gestalten. Dies sind meistens
die Eltern, Pflegeeltern, Einrichtungen und die zuständigen Jugendämter. So gelingt es in vielen Fällen, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten und dadurch die
Belastungen für alle - insbesondere für die Kinder - zu mindern.